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BGH, 09.05.1984 - BLw 28/83 |
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- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde - Begründung einer Abweichungsrechtsbeschwerde - Abfindungsergänzungsansprüche wegen Veräußerung einer Hofstelle
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 01.02.1974 - IV ZR 2/72
Berechnung entgangenen Bankgewinns
Auszug aus BGH, 09.05.1984 - BLw 28/83
Die Rechtsbeschwerde sieht in der Zuerkennung des Zinsanspruchs eine Abweichung des Beschwerdegerichts von BGHZ 62, 103, 108 [BGH 01.02.1974 - IV ZR 2/72].BGHZ 62, 103, 108 [BGH 01.02.1974 - IV ZR 2/72] behandelt die Voraussetzungen für die abstrakte Schadensberechnung einer Geschäftsbank, die mehrere Geschäftsarten betreibt.
- BGH, 11.11.1976 - V BLw 2/76
Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls - Berechnung des Pflichtteils nach …
Auszug aus BGH, 09.05.1984 - BLw 28/83
Die Rechtsbeschwerde meint, das Beschwerdegericht sei von BGH NJW 1977, 672 abgewichen, weil es bei seiner Entscheidung über die Abfindungsansprüche den Verkaufserlös berücksichtigt habe, anstatt vom Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalles auszugehen.Der Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 11. November 1976, V BLw 2/76, NJW 1977, 672 ist zu § 13 Abs. 1 HöfeO a.F. ergangen.
- BGH, 10.11.1959 - V BLw 39/58
Ausgleichsanspruch nach § 13 HöfeO
Auszug aus BGH, 09.05.1984 - BLw 28/83
Die Rechtsbeschwerde meint, das Beschwerdegericht sei von BGHZ 31, 151 ff abgewichen, weil der Beteiligte zu 1 den Hof nicht als "Dritter", sondern als "Vierter" geerbt habe und der Bundesgerichtshof in der Vergleichsentscheidung die Kette nur bis zum zweiten Hoferben habe durchlaufen lassen.BGHZ 31, 151 ff hat lediglich ausgesprochen, daß Ausgleichsansprüche nach § 13 Abs. 3 Satz 2 HöfeO a.F. nicht mehr entstehen, wenn der Hofübernehmer verstorben ist und alsdann dessen Hoferbe den Hof veräußert; auf eine bestimmte Länge der Veräußererkette stellt die Entscheidung nicht ab.
- BGH, 01.12.1983 - V BLw 18/83
Abweichungsrechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 09.05.1984 - BLw 28/83
Der Rechtsbeschwerdeführer muß in der Begründung der Abweichungsrechtsbeschwerde die von der angezogenen und von der angefochtenen Entscheidung verschieden beantwortete Rechtsfrage bezeichnen sowie weiter darlegen, inwieweit beide Entscheidungen die gleiche Rechtsfrage verschieden beantworten und daß die angefochtene Entscheidung auf dieser Abweichung beruht (vgl. BGHZ 15, 5, 9 f sowie den zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehenen Senatsbeschluß vom 1. Dezember 1983, V BLw 18/83). - BGH, 05.10.1954 - V BLw 45/54
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 09.05.1984 - BLw 28/83
Der Rechtsbeschwerdeführer muß in der Begründung der Abweichungsrechtsbeschwerde die von der angezogenen und von der angefochtenen Entscheidung verschieden beantwortete Rechtsfrage bezeichnen sowie weiter darlegen, inwieweit beide Entscheidungen die gleiche Rechtsfrage verschieden beantworten und daß die angefochtene Entscheidung auf dieser Abweichung beruht (vgl. BGHZ 15, 5, 9 f sowie den zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehenen Senatsbeschluß vom 1. Dezember 1983, V BLw 18/83). - BGH, 13.05.1982 - V BLw 20/81
Verlust der Hofeigenschaft
Auszug aus BGH, 09.05.1984 - BLw 28/83
Die Rechtsbeschwerde vertritt den Standpunkt, daß das Beschwerdegericht von BGHZ 84, 78 [BGH 13.05.1982 - V Blw 20/81] (= NJW 1982, 2665) abgewichen sei; denn es habe § 13 HöfeO n.F. angewendet, weil die Besitzung vor dem 1. Juli 1976 ihre Hofeigenschaft nicht verloren habe. - BGH, 18.10.1962 - V BLw 20/62
Streithilfe in der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Auszug aus BGH, 09.05.1984 - BLw 28/83
Nach BGHZ 38, 110, 113 sei die Einsetzung auf den Pflichtteil auch im Rahmen eines Übergabevertrages zulässig. - BGH, 07.10.1958 - V BLw 27/58
Miterben des Hoferben
Auszug aus BGH, 09.05.1984 - BLw 28/83
Die Rechtsbeschwerde verweist insoweit auch auf die Entscheidungen BGHZ 28, 194 [BGH 07.10.1958 - V BLw 27/58], OLG Oldenburg RdL 1978, 25 und KG OLGE 42, 128. - BGH, 01.06.1977 - V BLw 25/76
Sperrwirkung eines Hofvermerks
Auszug aus BGH, 09.05.1984 - BLw 28/83
Die Rechtsbeschwerde ist der Auffassung, das Beschwerdegericht sei von BGH NJW 1977, 1923 abgewichen, weil es den Beteiligten zu 2 und 3 Ansprüche nach § 13 Abs. 1 HöfeO n.F. zuerkannt habe, obwohl nach der Vergleichsentscheidung für die erbrechtlichen Verhältnisse grundsätzlich die bisher geltenden Vorschriften maßgebend blieben, wenn der Erblasser vor dem Inkrafttreten der Verfahrensordnung für Höfesachen gestorben sei.